Fördermöglichkeiten
Sanierungsdarlehen
Das Land OÖ bietet Sanierungsförderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern bis zu drei Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung (siehe auch „Handwerkerbonus“), die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude.
Erfahren Sie mehr unter Förderungen, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese in Anspruch nehmen können.
Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Vermietung und Verpachtung
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist das Gebäude einer Abnutzung ausgesetzt. Dieser Aufwand wird, soweit er mit der Erzielung von Vermietungseinkünften zusammenhängt, steuerlich über die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt. Das bedeutet ganz allgemein, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes – verteilt auf die Nutzungsdauer – von der Steuer absetzen kann.
Bei Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wie sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt und wie hoch dann die Absetzung für Abnutzung ist erfahren Sie hier.
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Weiterführende Informationen zur Vermietung bieten wir Ihnen hier an.